Speyer – Die historische Altstadt von Speyer ist offiziell als Stadtdenkmal anerkannt worden. Die Direktion Landesdenkmalpflege der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) hat die nach § 10 Abs. 1 DSchG aktualisierte amtliche Denkmalliste veröffentlicht und der Stadt übermittelt. Damit gilt die Altstadt ab sofort als zusammenhängendes Denkmalgebiet.
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