Ludwigshafen – Der Planfeststellungsbeschluss für die Umgestaltung der Hochstraße Nord in Ludwigshafen im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 44 wurde jetzt von der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erlassen. Damit liegt nun für eine Umgestaltung der Hochstraße Nord in Ludwigshafen Baurecht vor.
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst die notwendigen Anpassungen der neuen Stadtstraße an das bestehende städtische Straßennetz. Mit eingeschlossen in die Planfeststellung ist die notwendige Änderung der Straßenbahn-Betriebsanlagen der Stadtbahnlinien 6 und 7/ 8.
Die Hochstraße Nord (B 44) liegt im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Sie stellt ein wichtiges Teilstück im Gesamtfernstraßennetz in der Metropolregion Rhein-Neckar dar. Die 1980 freigegebene Hochstraße Nord weist auf ihrer Gesamtlänge zwischen dem Anschluss Bruchwiesenstraße (A 650/ B37) und der Rheinbrücke „Kurt-Schumacher-Brücke“ gravierende Brückenschäden auf.
Ziel des Vorhabens ist es, anstelle einer Erneuerung die bisherige Hochstraße zu einer ebenerdigen Stadtstraße umzugestalten. Die Erneuerung bzw. Umgestaltung der Hochstraße Nord ist aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Zuge der B 44 geboten. Bei nicht zeitgerechter Umsetzung der Ausbaumaßnahme würde die Sperrung dieser wichtigen Hochstraßenverbindung drohen.
Der rd. 2 km lange Ausbaubereich der B 44 beginnt im Westen mit dem Anschluss an die A 650 am Bruchwiesenknoten, führt über das Gelände der Deutschen Bahn durch das zentrale Stadtgebiet von Ludwigshafen und ist im Osten mit dem Anschluss an die Kurt-Schumacher-Brücke über den Rhein an das Stadtstraßennetz von Mannheim angeschlossen. Die das Vorhaben prägenden Bauwerke sind zum einen die Brücke (Westbrücke) mit zwei getrennten Überbauten über die Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn sowie die Auffahrtrampen zur Kurt-Schumacher-Brücke mit Überbrückung der Rheinuferstraße (L 523). Die in dem dazwischenliegenden Mittelteil befindlichen Knotenpunkte Lorient-Pasadenaallee, die Heinigstraße und die Bürgermeister-Grünzweig-Straße, werden überwiegend plangleich ausgeführt und mittels Lichtsignalanlage gesteuert.
Der jetzt erlassene Planfeststellungsbeschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in Kürze öffentlich bekanntgemacht und den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten keine aufschiebende Wirkung. Sofern innerhalb der Rechtsbehelfsfristen keine Klagen erhoben werden, erlangt der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft.
Trägerin der Straßenbaumaßnahme und Verantwortliche für die Bauausführung ist die Stadt Ludwigshafen, der nach den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes die Straßenbaulast der in ihrem Stadtgebiet verlaufenden B 44 obliegt.
Quelle: LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RLP)