Mainz – „Das Bewerbungsverfahren für die siebte rheinland-pfälzische Landesgartenschau 2032 ist eröffnet“, teilte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mit, nachdem das Kabinett dem Bewerbungsstart sowie den aktualisierten Leitlinien in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hatte. Neu aufgenommen als eines der Handlungsfelder wurde der Regierungsschwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“.
„Unsere Landesgartenschauen bieten Städten und Regionen die Möglichkeit, sich neu zu erfinden und dabei Orte zu schaffen, die zu echten Publikumsmagneten werden können. Für die jetzt startende Bewerbungsrunde haben wir ganz bewusst auch den Regierungsschwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“ in die Bewerbungsleitlinien integriert. Wir wollen das Instrument der Landesgartenschau damit noch gezielter für eine gelingende langfristige Stadtentwicklung der jeweiligen Kommunen nutzen. Die Handlungsfelder wurden somit erweitert, so dass frischen und kreativen Projekten innerhalb der Kommune oder Ideen zur besseren Vernetzung der Innenstadt-Akteure kaum Grenzen gesetzt sind. Ich freue mich auf ideenreiche Bewerbungen und bin gespannt, wer 2032 unser Gastgeber sein wird.“
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt
Interessierte Kommunen können sich ab sofort bis zum 31. Januar 2024 über eine formlose Interessenbekundung für das Bewerbungsverfahren anmelden und haben dann bis zum 15. März 2025 Zeit, ihre ausgearbeitete Bewerbung einzureichen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau berät die Kommunen.
Ein Bewertungsbeirat unter Leitung des Wirtschaftsministeriums wird die eingereichten Konzepte bewerten, bevor der Ministerrat voraussichtlich im Sommer 2025 die Entscheidung über den Landesgartenschau-Gastgeber 2032 treffen wird.
Die nächste Landesgartenschau findet 2027 in Neustadt an der Weinstraße statt. Es ist nach Kaiserslautern, Trier, Bingen und Landau die sechste im Land. Die fünfte rheinland-pfälzische Landesgartenschau sollte in Bad Neuenahr-Ahrweiler stattfinden und musste aufgrund der Flutkatastrophe in 2021 abgesagt werden.
Hintergrund:
Für das nun startende Bewerbungsverfahren wurden die Handlungsfelder weiterentwickelt und aktualisiert. Neu ist die Implementierung des Regierungsschwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ sowie die Einführung einer vorgeschalteten Interessensbekundung im Bewerbungsverfahren. Das zweistufige Verfahren soll gewährleisten, dass die Kommunen eine ausreichende Bearbeitungszeit haben und diese auch nutzen, um eine fundierte Bewerbung einzureichen. Durch die Interessenbekundung werden zu kurzfristige Bewerbungen vermieden, die in der Vergangenheit teilweise nicht bis in die Tiefe ausgearbeitet waren.
Die Kommunen haben selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt im Verfahren die Möglichkeit, von einer Bewerbung abzusehen. Eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist nach Ablauf der Frist zur Interessensbekundung (31. Januar 2024) nicht mehr möglich.
Mehr Informationen zur Bewerbung unter: https://mwvlw.rlp.de/themen/landwirtschaft/landesgartenschau/
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau