Bonn / Bellheim – Am Standort Bellheim betreibt die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) mbH im Auftrag des Bundes ein militärisches Tanklager zur Lagerung und Verteilung von Flugturbinenkraftstoff (Kerosin). Dieses Tanklager ist ein wesentlicher Bestandteil des NATO-Pipelinenetzes (Central Europe Pipeline System) und soll zwischen 2030 und Ende 2032 um eine Beladeanlage erweitert werden.
Um den militärischen Kraftstoffbedarf der NATO auch an Orten zu decken, die nicht an das Pipelinenetz der NATO angeschlossen sind, werden z.B. Eisenbahnkesselwagenbeladeanlagen benötigt. An diesen Beladeanlagen wird Kraftstoff von der erdverlegten Pipeline oder dem Tanklager in die Kesselwagen eines Zuges umgefüllt. Der Kraftstoff wird anschließend über das Schienennetz der Deutschen Bahn AG weitertransportiert. Ähnliche Anlagen sind bereits in der Industrie etabliert.
Der Standort Bellheim wurde aufgrund seiner Nähe zu einer in Betrieb befindlichen Eisenbahntrasse der Deutschen Bahn AG ausgewählt. Geplant ist die Anlage südlich des bestehenden NATO-Tanklagers und nördlich der Bahntrasse in einem Waldgebiet, das Teil eines Flora-Fauna-Habitats (FFH) und eines Vogelschutzgebiets ist. In Anbetracht dieser besonderen Umweltsituation wurde mit umfangreichen Kartierungen und Untersuchungen des designierten Baufelds begonnen.
Der Umwelt- und Naturschutz hat bei Baumaßnahmen der Bundeswehr grundsätzlich – und vor allem in diesem besonderen Fall – einen sehr hohen Stellenwert in der gesamten Planung, der Bauausführung und darüber hinaus. Die Ergebnisse der Untersuchungen (z.B. Artenschutzrechtliches Gutachten, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Emissionsgutachten, Fachbeitrag Naturschutz) werden sorgfältig bewertet und abgewogen.
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens obliegt gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) dem Eisenbahnbundesamt. Bauherr ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Die Planung und Baudurchführung obliegen der Bauverwaltung Rheinland-Pfalz.
Quelle: Presse- und Informationszentrum Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD)