Berlin – Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Übertragbarkeit von Restmitteln aus 2023
Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und Länder subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dürfen nach der Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden – dies war bisher ausgeschlossen.
Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes
Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab Januar 2025 geeinigt.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Quelle: Bundesrat