Speyer – Die Stadt Speyer bedauert die Entscheidung der Veranstalter des „Filmfrühling“, das Festival im Jahr 2025 nicht in Speyer fortzusetzen. Gleichzeitig möchte die Stadtverwaltung auf einige Missverständnisse hinweisen, die im Zuge der öffentlichen Diskussion aufgetreten sind.

Es ist zu betonen, dass die Stadt Speyer in den vergangenen Jahren allzeit bestrebt war, den „Filmfrühling“ zu unterstützen und eine kulturelle Bereicherung zu ermöglichen, dabei jedoch stets den finanziellen Rahmen der Stadt zu berücksichtigen. Für das Jahr 2023 wurde im Sinne eines risikolosen Starts und in Absprache mit den Veranstaltern auf die Erhebung von Gebühren verzichtet, um das Event unter optimalen Bedingungen zu testen und sicherzustellen, dass der „Filmfrühling“ in Speyer gut ankommt. Dabei wurde seitens der Stadtverwaltung ausdrücklich klargestellt, dass die zunächst gewährte Kulanz und die daraufhin erfolgten Vergünstigungen eine einmalige Handlungsweise darstellen, die im Rahmen eines Testlaufs für das Festival 2023 getroffen wurden.

Im Jahr 2024 wurde eine vertragliche Vereinbarung getroffen, nach der lediglich die Gebühr für die reine Festivaldauer in Rechnung gestellt wurde. Angesichts der ungünstigen Wetterbedingungen während des Festivals zeigte sich die Stadtverwaltung kulant und reduzierte die Gebühr nachträglich um 50 Prozent. Weitere Leistungen, wie die Bereitstellung von Auf- und Abbauzeiten sowie die Unterstützung durch den Baubetriebshof, wurden seitens der Stadt unentgeltlich erbracht, obwohl diese üblicherweise im Rahmen des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.

Für das Jahr 2025 bot die Stadt erneut eine Reduzierung der Gebühren, einen Gebührenerlass für die Aufbau- und Abbauzeiten sowie die unentgeltliche Unterstützung durch den Baubetriebshof an. Darüber hinaus wurden Gespräche angeboten, um die Veranstalter bei der Suche nach Sponsoren zu unterstützen und das Festival finanziell abzusichern. Dennoch ist es aufgrund der Haushaltsvorgaben einer öffentlichen Institution nicht möglich, weitergehende Gebührenermäßigungen vorzunehmen. Die Stadt ist verpflichtet, die finanziellen Rahmenbedingungen einzuhalten und eine faire Gleichbehandlung aller Veranstaltungsträger zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Festival in Speyer zu ermöglichen, sieht sich jedoch in der Verantwortung, die finanziellen und organisatorischen Grenzen der Stadt zu wahren. Es ist bedauerlich, dass in der öffentlichen Stellungnahme der Eindruck erweckt wird, die Stadtverwaltung sei nicht an einer kulturellen Zusammenarbeit interessiert. Dem ist nicht so: Die Stadt Speyer schätzt die Arbeit und das Engagement der Kulturschaffenden und setzt sich nach wie vor für die Förderung der kulturellen Landschaft der Stadt ein.

Es gab in der Vergangenheit ebenfalls mehrfach einen konstruktiven Austausch zwischen Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs sowie den Veranstaltern, um das „Filmfrühling“-Festival in Speyer zu fördern. Die Formulierung, die Stadtspitze habe kein Interesse, entspricht nicht der Haltung der Stadt Speyer und wird von der Verwaltung ausdrücklich zurückgewiesen.

Die Stadt Speyer bedauert, dass durch die Äußerungen der Veranstalter des „Filmfrühlings“ die gesamte Kulturlandschaft der Stadt Speyer, einschließlich der zahlreichen Kulturschaffenden, in ihrer Arbeit diskreditiert wird. Diese Darstellung entspricht nicht der Haltung der Stadt und wird entschieden zurückgewiesen.


Die Stadt reagierte auf die Pressemitteilung des Veranstalters des Filmfrühlings

Der vom Team des „Festival des deutschen Films Ludwigshafen“ jährlich im Frühjahr veranstaltete „Filmfrühling“ wird 2025 nicht mehr in der Stadt Speyer stattfinden. Der Grund für das Scheitern der dort seit 2023 sehr beliebten Kulturveranstaltung im Domgarten von Speyer liegt darin, dass sowohl Bürgermeisterin Monika Kabs (CDU) wie  Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD), wie sich jetzt gezeigt hat, der Auffassung sind, der „Filmfrühling“ sei eine rein kommerzielle Veranstaltung und müsse deshalb für die bloße Benutzung des Domgartens künftig die volle, übliche Platzgebühr bezahlen.

Nach einem gebührenfreien Testlauf 2023, wurde von beiden diese Gebühr im Jahr 2024 trotz einer völlig verregneten und deshalb defizitären Veranstaltung dennoch auf 6.500 € gesetzt und für 2025 wurden sogar 13.665 € angekündigt – wobei noch betont wurde, diese Beträge seien eine geradezu „großzügige Ermäßigung“.

„Das ist eine echte Enttäuschung“, erklären die Veranstalter Daniela und Dr. Michael Kötz sowie Klaus Wichmann: „Wir waren bereit, auch ohne jeden Zuschuss weiterzumachen. Aber dass wir umgekehrt quasi die Stadt fördern sollen, ist nicht nur unverschämt, es ist vor allem geradezu ein Musterbeispiel für bräsige Kulturpolitik von vorgestern. Nach dem Motto `Was nicht durch Steuergelder durchsubventioniert ist, das muss kommerziell sein´ werden wir so behandelt, als wären wir ein rein gewinnorientiertes Unternehmen ohne kulturellen Wert. Nach ihrer eigenen Satzung kann die Stadt Speyer von Gebühren absehen, wenn wie es dort heißt die Stadt `an der Durchführung ein erhebliches Interesse hat´. Wir stellen fest, dass die Stadtspitze dieses Interesse im Gegensatz zu ihren Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht hat. Schade für Speyer. Jetzt sind wir mit einer anderen Stadt in der Vorderpfalz im Gespräch, die kulturpolitisch deutlich weiter ist.“


Quelle: Stadtverwaltung Speyer, Filmfrühling