Mainz – Das neue Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) hat eine entscheidende Hürde genommen: Nach erfolgreicher zweiter Beratung im Ministerrat wird es nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit wird ein weiterer Meilenstein in der grundlegenden Neuausrichtung des Katastrophenschutzes erreicht.

„Mit der Einbringung des LBKG in den Landtag setzen wir ein klares Zeichen für einen leistungsfähigen und modernen Katastrophenschutz. Unsere Reform basiert auf den schmerzhaften Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den fundierten Empfehlungen aus dem Anhörverfahren. Die breite Zustimmung – insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband – bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“,

betonte Innenminister Michael Ebling die Bedeutung des Gesetzes für die Sicherheitsarchitektur des Landes.

Das LBKG wurde umfassend modernisiert, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen – von den schweren Naturkatastrophen, insbesondere der Flutkatastrophe im Juli 2021, bis hin zu den langfristigen Auswirkungen der Klimakrise – wirkungsvoll begegnen zu können. Es schafft einen klaren, transparenten und praxisorientierten rechtlichen Rahmen, der erstmals zentrale Begrifflichkeiten wie „Großschadensereignis“ und „Katastrophenfall“ rechtssicher definiert. Durch diese präzise Differenzierung werden Zuständigkeiten eindeutig geregelt: Während kommunale Aufgabenträger in der Regel die Einsatzleitung übernehmen, behält das Land bei radiologischen Lagen wie bisher die Führung. Zudem kann das neu geschaffene Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in besonderen Ausnahmefällen die Leitung übernehmen oder diese anderen geeigneten Aufgabenträgern zuweisen, falls eine effektive Bewältigung vor Ort nicht sichergestellt ist.

Das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Betrieb. In einem ersten realen Einsatz – einem unerwarteten Stromausfall im Westerwald – konnte das Lagezentrum seine Leistungsfähigkeit am Neujahrstag erstmals unter Beweis stellen. Ein neu eingeführter Katastrophenvoralarm sorgt künftig dafür, dass Einsatzkräfte frühzeitig in Bereitschaft versetzt werden, um im Ernstfall schnell und koordiniert agieren zu können.

Ein zentraler Aspekt des neuen LBKG ist die Optimierung der Führungsstrukturen im Krisenfall. Die bisherigen Organisationsmodelle werden durch klare gesetzliche Vorgaben ersetzt. Die bislang bekannten Stabsstrukturen – die operative-taktische Technische Einsatzleitung (TEL) und der administrativ-organisatorische Verwaltungsstab – werden künftig unter einem einheitlichen System zusammengeführt, um eine nahtlose Zusammenarbeit sicherzustellen. Zusätzlich verpflichtet das Gesetz die kommunalen Aufgabenträger zur Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie zur kontinuierlichen Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne und Vorlage bei der Aufsichtsbehörde. Einheitliche Übungsvorgaben, die in einer ergänzenden Katastrophenschutzverordnung präzisiert werden, garantieren eine optimale Vorbereitung der Einsatzkräfte.

Neben den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband haben auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission maßgeblich zur Weiterentwicklung des Gesetzes beigetragen.

„Mit dem LBKG machen wir den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz fit für die Zukunft. Mit klar geregelten Zuständigkeiten, Vorgaben zu Planungen im Brand- und Katastrophenschutz sowie einer verbesserten Führungsstruktur wird der Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zukunftssicher aufgestellt – ein entscheidender Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Krisenbewältigung in Zeiten wachsender Herausforderungen. Jetzt gilt es, das Gesetz zügig zu verabschieden, damit wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger weiter nachhaltig stärken können.“

Innenminister Michael Ebling

Quelle: Ministerium des Innern und für Sport