Speyer – Der Frühling ist da und die Tage werden endlich wieder länger. Zudem steigen schon bald die Temperaturen, sodass auch die späteren Abendstunden dann wieder draußen genossen werden können.
Damit die Menschen die Speyerer Außengastronomie in den Abend- und Nachtstunden nutzen können, hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Juli 2023 eine Lockerung der Sperrstunde von Gastronomiebetrieben in den Frühjahrs- und Sommermonaten entschieden. Diese ist letztes Jahr gemäß einer Allgemeinverfügung für zwei Jahre in Kraft getreten und gilt damit auch in dieser Saison.
„Was gibt es Schöneres, als an warmen Sommerabenden gemeinsam mit den Liebsten bei einem kühlen Getränk entspannt im Café oder Restaurant zu sitzen. Daher wollten wir dem Wunsch der Speyererinnen und Speyerer nachkommen, die Sperrzeit zu lockern. Dabei war uns aber auch wichtig, die Erfahrungswerte der Gastronominnen und Gastronomen aus dem vergangenen Jahr zu sammeln, um zu sehen, wie die neue Regelung angenommen wird. Die Rückmeldungen der Gastwirte ergeben eine durchweg positive Resonanz gegenüber der Gaststättenbehörde, was uns mit Vorfreude auf die kommende Saison blicken lässt.“
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler
Speyerer Gastronomiebetriebe können die Öffnungszeiten ihrer Außenbereiche – abweichend von der gesetzlichen Regelung, wonach Freisitze bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen – bis zum 31. Oktober 2025 verlängern: Eine Bewirtung der Freisitze ist in der Nacht zu einem Samstag, zu einem Sonntag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag bis 24 Uhr und an allen anderen Tagen bis 23 Uhr erlaubt. Die geltenden Lärmrichtwerte sind weiterhin einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer regelt darüber hinaus, dass musikalische Veranstaltungen in der Außengastronomie bei der städtischen Ordnungsbehörde beantragt werden können.
„Mit dieser Vereinbarung möchten wir den Speyererinnen und Speyerern, ebenso wie den Gästen unserer Stadt, ein attraktives Nachtleben ermöglichen, ohne die Nachtruhe der Anwohnenden durch Lärm, der über das normale Maß hinausgeht, zu beeinträchtigen.“
Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann
Im vergangenen Jahr sind nach Einführung der Regelung keine vermehrten Beschwerden wegen Ruhestörung bei der Ordnungsbehörde eingegangen.
Quelle: Stadt Speyer