Mannheim / Ludwigshafen – Seit Januar 2024 hat die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) alle Deutschlandticket-Abos entsprechend den gesetzlichen Vorgaben digitalisiert. Kundinnen und Kunden, die bis dahin ein Deutschlandticket, ein D-Ticket JugendBW oder ein Job-Ticket als Plastikkarte oder Papierticket mit einem QR-Code besessen haben, sollten nun ihre Chipkarte erhalten haben. Andernfalls besteht Handlungsbedarf.

Für Kundinnen und Kunden, die noch keine Chipkarte erhalten haben und ihr Deutschlandticket-Abo noch als Plastikkarte mit einem QR-Code oder als Papierticket mit einem QR-Code nutzen, läuft die Kulanzfrist zum 29. Februar aus. Ab dem 1. März gelten die Deutschlandticket-Abos nur noch in digitaler Form als Chipkarte oder als Handy-Ticket.

Kundinnen und Kunden, die ihre Chipkarte noch nicht erhalten haben, können diese in einer der Mobilitätszentralen der rnv sowie der Partnerunternehmen abholen, um ab dem 1. März weiterhin eine gültige Fahrtberechtigung für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr mit bundesweiter Gültigkeit zu besitzen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der rnv: https://www.rnv-online.de/chipkarte.

Für Kundinnen und Kunden, die ihr Deutschlandticket, D-Ticket JugendBW oder Job-Ticket als Handy-Ticket nutzen oder eine Jahreskarte als Plastikkarte haben, besteht kein Handlungsbedarf.


Quelle: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH