Berlin / Mainz – Radfahren im Winter ist gesund für Körper und Geist und kann Spaß machen. Der ADFC gibt Tipps, wie man trotz Glätte, ungeräumter Radwege, eisiger Temperaturen und schlechter Sichtverhältnisse mit dem Rad gut durch die kalten Monate kommt. 

„Radfahren hat immer Saison, auch im Winter. Und wenn man ein paar Dinge beachtet, macht es sogar richtig Spaß! Die Bewegung an der frischen Luft erfreut Körper und Geist – und gut für’s Klima ist Winterradeln auch.“ 

ADFC-Technikexperte René Filippek

Licht ist Pflicht

Im Winterhalbjahr muss man selbst gut sehen und von anderen gut gesehen werden. Am besten ist eine wartungsarme Lichtanlage mit LED-Leuchten und Nabendynamo – der liefert konstant und zuverlässig Energie für Rückleuchte und Frontscheinwerfer. Wer batteriebetriebene Leuchten nutzt, sollte auf ausreichend geladene Akkus achten. 

„Die Scheinwerfer am besten schon bei Zwielicht einschalten – oder gleich immer anlassen. Aber Achtung, bei Kälte geht Akkus schneller die Puste aus. Deshalb sollte man im Winter öfter nachladen und vor jeder Fahrt den Akkustand checken.“ 

René Filippek
Radfahrer im Winter (Foto: Güven Purtul/VISUM)
Radfahrer im Winter (Foto: Güven Purtul/VISUM)

Reflektoren am Fahrrad erhöhen die Sichtbarkeit und sind gesetzlich vorgeschrieben. 

„Wer dazu noch helle Kleidung wählt oder gut sichtbare reflektierende Elemente am Körper trägt, ist gut gerüstet für die dunkle Jahreszeit. Empfehlenswert sind etwa Reflektorbänder an den Fußgelenken, weil das auffällige gleichmäßige Bewegungsmuster von Autofahrenden schnell erkannt wird.“  

René Filippek

Fahrweise anpassen

Straßen und Radwege können im Winter glatt sein, frühe Dunkelheit erschwert die Sicht. Radfahrerinnen und Radfahrer sollten entsprechend vorsichtig fahren, mit ausreichend Abstand nach vorne, angepasster Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft. 

„Vor allem im Winter gilt: Am besten die Hinterradbremse benutzen. Wenn das Vorderrad blockiert oder wegrutscht, ist ein Sturz so gut wie sicher.“ 

René Filippek

Bei Glätte sollte man keine engen Kurven fahren, schon vor der Kurve bremsen und dann möglichst kontrolliert weiterrollen, ohne zu treten. Zusatztipp: Wer etwas Luft aus den Reifen lässt und nur mit dem Mindestdruck fährt, hat mehr Auflagefläche und damit auch mehr Grip auf der Straße.

Die richtige Ausrüstung

Beim Radfahren im Winter gilt für die Kleidungswahl das Zwiebelprinzip mit mehreren atmungsaktiven Lagen.

„So kann man sich schnell auf Temperaturschwankungen und das eigene Kälteempfinden einstellen und eine Schicht ablegen oder hinzufügen.“

René Filippek

Die äußere Schicht sollte winddicht sein, um vor kaltem Fahrtwind zu schützen. Regenjacken, -hosen und Schuhüberzieher schützen Beine und Füße vor Nässe, wasserdichte Fingerhandschuhe halten die Hände warm. Mützen schützen den Kopf vorm Auskühlen – unterm Helm sollte man nur eine dünne Mütze tragen, der Helm muss fest sitzen und darf nicht verrutschen. 

Verschleißteile am Fahrrad sollten im Winter gepflegt und vor Kälte geschützt werden. Also: Schmutz und Streusalz regelmäßig mit einem feuchten Tuch abwischen, die Kette reinigen und ölen, das Rad überdacht abstellen oder unter einer Plane. Bremsbeläge und Reifen auf guten Zustand checken. Winterreifen geben mehr Halt auf glattem Untergrund, für Fahrten auf Eis gibt es spezielle Spike-Reifen. 

Akkus schonen, Schloss enteisen

Batterien und Akkus für Licht oder Pedelec-Antrieb sollte man nicht länger als nötig am Rad lassen, sondern lieber mit ins Warme nehmen. Für Pedelec-Akkus gibt es Neoprenüberzüge, die sie vor der Kälte schützen und ihre Ausdauer verlängern. Bei eingefrorenen Schlössern rät René Filippek zu Enteisungsspray.

„Zur Not tut es auch ein Feuerzeug, mit dem man den Schlüssel aufwärmt, bevor man ihn ins Schloss steckt. Das kann festgefrorenen Schlössern auf die Sprünge helfen. Dann muss die Feuchtigkeit raus, damit es nicht direkt wieder einfriert – dafür kann man das geöffnete Schloss auf die warme Heizung legen.“       

René Filippek

Radweg oder Straße?

Übrigens: Kommunen sind per Gesetz dazu verpflichtet, wichtige Radwege zügig von Laub, Schnee und Eis zu befreien. In der Praxis kommen viele ihrer Räumungspflicht aber nicht nach. Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg (blaues Schild mit weißem Fahrrad) unbefahrbar ist, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.


Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC)