Berlin – Für Schulklassen, die im nächsten Jahr eine Reise nach Berlin planen, hat der Bundesrat ein besonderes Angebot: Bei einem Besuch vor Ort können Schülerinnen, Schüler oder Auszubildende als Teil ihrer Bildungsfahrt das Verfassungsorgan kennenlernen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen Fahrkostenzuschuss für ihren Ausflug in die Hauptstadt zu beantragen.
Im Mittelpunkt des Programms im Bundesrat steht ein Planspiel, bei dem die Jugendlichen die Rollen von Politikerinnen und Politikern übernehmen und eine Plenarsitzung des Bundesrates nachstellen. Die Jugendlichen entscheiden selbst, welcher Gesetzentwurf diskutiert werden soll. Spielerisch erfahren sie, wie man eigene Positionen formuliert, für seine Positionen streitet, Kompromisse schließt und demokratische Entscheidungen trifft. Bei einer Führung erkunden die Jugendlichen vorab das Bundesratsgebäude und besichtigen den Plenarsaal.
Zuschuss kann online beantragt werden
Voraussetzung für einen Zuschuss des Bundesrates zu den Fahrkosten ist der Besuch einer weiteren politischen Bildungseinrichtung zur Demokratiebildung in Berlin. Das können zum Beispiel die Informationsprogramme des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, der EU-Kommission oder der zahlreichen zeitgeschichtlichen Erinnerungsorte und Gedenkstätten in Berlin sein. Die Richtlinien für die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen an Besuchergruppen des Bundesrates sowie die in Frage kommenden Einrichtungen finden Sie hier.
Der Zuschuss kann von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern für Besuche im Jahr 2025 in Verbindung mit einem Besuchstermin bis zum 30. September 2024 online unter www.bundesrat.de/zuschuss beantragt werden.
Die finanzielle Förderung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten für die Reise mit Bus und Bahn nach Berlin. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden nach festgelegten Länderquoten vergeben. Nicht in jedem Jahr können alle eingegangen Anträge berücksichtigt werden. Gehen mehr Anträge ein, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.
Quelle: Bundesrat