Mainz – Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt unterstützt die lokale Tourismusebene in Rheinland-Pfalz bei der Entwicklung wettbewerbsfähiger Tourismusorganisationen vor Ort. Dazu startet ein neues Förderprogramm. Anträge können ab sofort bis Ende April 2025 gestellt werden. Das hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt und den ersten Förderaufruf gestartet.
„Wir wollen unsere Kommunen, unsere lokale Tourismusebene dabei unterstützen, sich fit für die Zukunft zu machen. Über Zusammenschlüsse, das Überdenken und Anpassen von bestehenden Prozessen und den Abbau von Doppelstrukturen können auf lokaler Ebene Synergien geschaffen und Ressourcen gebündelt werden. Die lokalen Tourismusorganisationen erhalten über die Förderung die Möglichkeit, sich im Heute Gedanken über morgen zu machen und sich somit rechtzeitig zukunftsfähig und leistungsstark aufzustellen. Das wird dabei helfen, sich im Wettbewerb mit anderen Regionen gemeinsam breiter und stärker präsentieren und profilieren zu können und somit den lokalen Tourismus vor Ort stärken.“
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der touristischen lokalen Ebene des Landes Rheinland-Pfalz. Die Strukturoptimierung im Tourismus ist eines der erklärten Ziele der Tourismusstrategie 2025.
Förderfähig ist die Erstellung von Konzepten/Gutachten zum Zusammenschluss und/oder der Zusammenarbeit mehrerer Kommunen sowie touristischen Organisationen. So wird die Entwicklung und Neuausrichtung von wettbewerbsfähigen lokalen Tourismusorganisationen unterstützt. Ebenso förderfähig sind in Verbindung mit den Konzepten/Gutachten bspw. die Durchführung von Workshops, die geeignet sind, eine engere Kooperation, Strukturanpassung sowie Bündelung von touristischen Aufgaben zu erreichen und so den Tourismus in den Kommunen fördern.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände in Rheinland-Pfalz sowie u.U. auch sonstige juristische Personen.
Anträge können ab sofort bis Ende April gestellt werden. Die Zuwendungshöhe liegt bei bis zu 80 Prozent bzw. bei einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln. Für den Förderaufruf in 2025 stehen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des MWVLW.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau