Kultur, Tourismus und Veranstaltungen in der Pfalz

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Regelung in Rheinland-Pfalz zur Schulsituation bei Wetterereignissen

Trier / Kaiserslautern / Ludwigshafen / Neustadt an der Weinstraße – Die Entscheidung, ob dem eigenen Kind der Schulweg bei der angekündigten Wetterlage zugemutet werden kann, treffen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Dazu heißt es in § 33 Abs. 5 der Übergreifenden Schulordnung: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch im erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“

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Mit symbolischem Spatenstich beginnt die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße – Als „ganz besonderes Ereignis“ bezeichnete Oberbürgermeister Marc Weigel den symbolischen Spatenstich am 21.11.2023 zur Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes.

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