Neustadt an der Weinstraße – Die Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen neuen Katastrophenschutzverordnung haben die Stadt Neustadt an der Weinstraße als untere Katastrophenschutzbehörde dazu veranlasst, die vorhandenen Strukturen zu prüfen.
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