Mainz – Das neue Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) hat eine entscheidende Hürde genommen: Nach erfolgreicher zweiter Beratung im Ministerrat wird es nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit wird ein weiterer Meilenstein in der grundlegenden Neuausrichtung des Katastrophenschutzes erreicht.

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