Speyer – Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, welche das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 im Bereich des Weihnachts- und Neujahrsmarktes untersagt. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

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