Neustadt an der Weinstraße – Der Rheinland-Pfalz Tag, das größte Fest im Land, findet in diesem Jahr vom 23. bis 25. Mai 2025 in Neustadt an der Weinstraße statt. Ziel der Verantwortlichen ist es, unvergessliche Momente zu schaffen, aber auch für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen und die größtmögliche Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Aus diesem Grund ist das Befahren des gesamten Stadtgebietes ab Aufbaubeginn am Donnerstag, 22. Mai 2025, nur mit entsprechender Durchfahrtserlaubnis möglich. Abweichend hierzu sind die Exterstraße (zwischen B38 und B39) und dadurch auch die angrenzenden Stichstraßen, bereits ab Dienstag, 20. Mai 2025, nur mit Durchfahrtserlaubnis befahrbar.
Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, sich auf der Website der Stadt (https://www.neustadt.eu/durchfahrtserlaubnisrlp) über das Verkehrskonzept und die Sperrzonen zu informieren und eine Durchfahrtserlaubnis zum Befahren der gesperrten Bereiche außerhalb der Veranstaltungszeiten zu beantragen.
Die Anträge müssen bis spätestens 9. Mai 2025 gestellt werden. Die Durchfahrtserlaubnisse werden per Post bis spätestens Samstag, 17. Mai 2025, zugestellt. Zusätzlich sind Antragsformulare auch im Bürgerbüro und Rathaus/Kanzlei erhältlich. Im Zeitraum Montag, 5. Mai 2025 bis Freitag, 9. Mai 2025 können Durchfahrtserlaubnisse zusätzlich in der Kanzlei im Rathaus, persönlich beantragt und abgeholt werden.
Rückfragen zur Antragsstellung können per Mail an durchfahrt-rlp-tag@neustadt.eu oder telefonisch beim Bürgertelefon unter der Rufnummer 06321 855-2505 gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Alle gebündelten Informationen zur Antragsstellung und allgemeine Informationen zum Verkehrskonzept gibt es unter neustadt.eu/RLP-Tag.
Quelle: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße