Speyer – Der Standortübungsplatz Speyer wurde am 1. April 2023 zum Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) erklärt. Das Betreten des Standortortübungsplatzes ist für Unbefugte verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde bereits im Frühjahr 2023 erläutert und ist u.a. in der Gefährdung begründet, die durch den vermehrten Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Truppe – insbesondere durch den Spreng- und Schießbetrieb, Fahrzeugbewegungen, Diensthunde, aber auch durch auf dem Gelände zurückgelassene Übungsmunition, Munitionsteile oder zurückgebliebenen Stacheldraht – entsteht. 

Das Betreten des Standortortübungsplatzes ist für Unbefugte seither verboten.

Da das unbefugte Betreten eines MSB dem Straftatbestand des Hausfriedensbruches gleichkommt, kann es die Anordnung und Durchsetzung von Maßnahmen nach dem „Gesetz des unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen“ nach sich ziehen. Darüber hinaus handelt es sich bei der Nichtbefolgung von Anweisungen des o.a. Personenkreises um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann.

Nach einer Übergangszeit von beinahe einem Jahr seit Erklärung des Standortübungsplatzes Speyer zum Militärischen Sicherheitsbereich, in der das Betretungsverbot durch militärisches Personal überwacht und widerrechtlich auf dem Platz befindliche Personen lediglich mündlich belehrt und des Platzes verwiesen wurden, wird ab dem 1. März 2024 jeder Verstoß gegen das Betretungsverbot als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht werden.

Damit sind alle Maßnahmen, die mit der Einrichtung eines MSB einhergehen, abgeschlossen, mögliche Risiken für alle Beteiligten minimiert und die Voraussetzungen für einen reibungslosen Übungsbetrieb der Truppe geschaffen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung


  • Der Pionierübungsplatz (Wasser) Speyer) ist ein militärischer Sicherheitsbereich. Ein Betreten des Platzes ist für Unbefugte verboten.
  • Gefährdungen können durch den Ausbildungsdienst der übenden Truppe, insbesondere durch Diensthunde, Spreng und Schießbetrieb, Stacheldraht aber auch durch das Berühren, Aufnehmen und Entwenden von Fundgegenständen, wie Übungsmunition oder Munitionsteilen entstehen.
  • Unsachgemäßer Umgang mit diesen Gegenständen kann zu erheblicher Gefährdung von Leib und Leben führen.
  • Die Grenzen des Standortübungsplatzes sind durch Schilder gekennzeichnet, die angrenzende Wasserfläche kann, bei Übungsbetrieb durch das Aufziehen von Warschauern temporär gesperrt werden. Den Anweisungen von Soldaten ist innerhalb des militärischen Sicherheitsbereiches Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
  • Durch die Neuausrichtung der Bundeswehr im Zuge der Landes- und Bündnisverteidigung kommt es zu vermehrten Übungsvorhaben seitens der Bundeswehr. Hierbei werden auch zum Teil Helikopter und Fahrzeuge eingesetzt. Dies kann zu erhöhtem Lärmaufkommen führen.

Kinder und Jugendliche sollten durch die Eltern hierüber aufgeklärt werden.

Der Bund übernimmt für entstehende Personen- oder Sachschäden keine Haftung.

Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte an das Unterstützungspersonal Standortältester in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim.

Tel.: 07274-55 3900
An der Hexenbrücke 5/2
76726 GERMERSHEIM

Quelle: Luftwaffenausbildungsbataillon Germersheim