Neustadt an der Weinstraße – Die Stadtverwaltung übernimmt künftig die Parkraumbewirtschaftung am Hambacher Schloss. Bisher war die Stiftung Hambacher Schloss zuständig, die nun einem Änderungsvorschlag von Oberbürgermeister Marc Weigel zugestimmt hat. Auch der Stadtrat ist einverstanden. Damit wird ein weiterer Beitrag zur besseren Besucherlenkung geleistet.
Stadt und Stiftung arbeiten gemeinsam an Lösungen, um den Schlossverkehr durch Hambach zu reduzieren und für die Bevölkerung verträglicher zu gestalten. Dabei geht es um den Ausgleich zwischen der innerörtlichen Verkehrsentlastung und der guten Erreichbarkeit des Schlosses. Eine entsprechend angepasste Parkraumbewirtschaftung schafft zusätzliche Anreize, die gute Busanbindung zum Schloss zu nutzen und sorgt so für eine Reduzierung des Individualverkehrs.
Entlang der am Hambacher Schloss vorbeiführenden Schloss- und Freiheitstraße (K 9 und K 14) gibt es zirka 155 kostenpflichtige Parkstände, die überwiegend von Besucherinnen und Besuchern des Schlosses und des Pfälzerwaldes genutzt werden. Mit den dadurch erwirtschafteten Mitteln wurden insbesondere die Parkscheinautomaten unterhalten sowie ein Beitrag zur Finanzierung der Busverbindung zum Schloss geleistet.
Die Parkgebühren belaufen sich künftig auf zwei Euro pro Stunde. Mit dem Tagesticket liegt die Maximal-Gebühr bei acht Euro. Durch den Stundentarif werden auch für Kurzbesuche attraktive Rahmenbedingungen geschaffen. Kostenpflichtig sind die Parkplätze zwischen 9 und 17 Uhr an allen Tagen im Jahr. Das stellt sicher, dass auch Abend-Gäste beim dann eingeschränkten ÖPNV- Angebot das Schloss weiterhin günstig erreichen können. Die Übernahme der Parkraumbewirtschaftung durch die Stadt soll im Sommer dieses Jahres erfolgen. Ab dann gelten auch die neuen Tarife.
Zudem wird zum 1. Mai 2024 ein neues Konzept zur Entlastung der innerörtlichen Freiheitstraße und der Bergsteinstraße vom abfließenden Schlossverkehr umgesetzt: Die Einfahrten vom Triftbrunnenweg in die Bergsteinstraße und in die Straße Schieferkopf werden gesperrt – analog zum bereits bestehenden Einfahrtsverbot in die obere Freiheitstraße.
Bislang werden die Bergsteinstraße und der Schieferkopf oft als direkte Abfahrt Richtung Autobahn und Innenstadt genutzt. Durchfahrt-Verbotsschilder mit dem Zusatz „Anlieger frei“ haben nicht den gewünschten Effekt gebracht. Daher landen zu viele Fahrzeuge im sich anschließenden sehr engen Bereich der unteren Freiheitstraße. Dort kommt es regelmäßig zu Problemen bei entgegenkommendem Verkehr; es muss oft rangiert werden. Die Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner ist hier besonders stark.
Mit den Sperrungen ab dem Triftbrunnenweg wird es keinen Durchgangsverkehr mehr von oben durch die untere Freiheitstraße geben. Anliegerinnen und Anlieger im Bereich Bergsteigstraße, Haagwiesenweg etc. können aber weiterhin alle Straßen auch bergab nutzen. Auf eine Einbahnstraßenregelung wird verzichtet.
Die Abfahrt vom Hambacher Schloss wird künftig ausschließlich über die Straße In der Almel und den Römerweg erfolgen – so wie es schon lange durch Wegweiser vorgesehen ist. Die Sperrungen werden innerhalb eines Verkehrsversuchs ein Jahr lang getestet.
Bei einer Bürgerversammlung im September vergangenen Jahres wurden verschiedene Entlastungsvarianten diskutiert. Die nun bevorstehende Maßnahme hat sich als erfolgversprechend und (im Gegensatz zu anderen Ideen) auch als verkehrsrechtlich möglich herausgestellt. Der Ortsbeirat Hambach hat das neue Konzept im März einstimmig beschlossen.
Zur weiteren Verkehrsberuhigung wird nach wie vor das Ziel verfolgt, ein Shuttlesystem für besonders starke Besuchertage einzuführen.
Quelle: Stadt Neustadt an der Weinstraße