Speyer – In diesem Jahr wird es leider keinen Uhu-Nachwuchs am Dom geben. So lautet die traurige Erkenntnis, die der Vogelsachverständige Sven Ofer nach einer Begehung der Domtürme dem Domkapitel mitteilte.

Was er stattdessen fand ist eventuell eine Erklärung dafür, warum kein Gelege gefunden wurde: Unweit eines der Brutkästen wurde eine Drohne geborgen, mit der unerlaubterweise Aufnahmen gemacht wurden. Bereits in der Vergangenheit hatte Ofer auf die Gefahr von Drohnen für die Großeulen aufmerksam gemacht. Diese reagieren empfindlich auf Störungen der Fluggeräte und verlassen schlimmstenfalls ein bestehendes Gelege. Hier kam es allerdings nicht mehr so weit.

„Wir tun Jahr für Jahr unser Bestes, um den Uhus gute Brutbedingungen am Dom zu sichern“,

sagt Ofer, der bereits seit 20 Jahren als ehrenamtlicher Vogelsachverständiger die Greifvögel am Dom betreut. Er arbeitet dabei eng mit dem Dombauamt, der Domtechnik und dem Dom-Kulturmanagement zusammen. Dombaumeisterin Hedwig Drabik hat die Turmaufgänge entsprechend abgesichert und mit Hinweisschildern versehen. Bei Baumaßnahmen werden nötigenfalls Brutkästen versetzt und nach Möglichkeit der Baubeginn entsprechend terminiert. Vor dem Beginn des touristischen Betriebs inklusive der Höhenführungen auf der Zwerggalerie wird das Ergebnis der jährlichen Begehung mit Domtechniker Martin Baron abgewartet. Schwierig bis unmöglich ist jedoch die Kontrolle des Luftraums.

„Womöglich haben die Uhus sich durch die Drohne, die wir gefunden haben, verscheuchen lassen.“

Sven Ofer

„Wer eine Drohne am Dom aufsteigen lässt, benötigt vorher die Zustimmung des Domkapitels als Grundstückseigentümer. Viele Menschen wissen das entweder nicht oder scheren sich nicht darum, wie die zahlreichen Drohnenfotos beweisen, die immer wieder im Netz auftauchen.“

Friederike Walter, Leiterin des Dom-Kulturmanagements

Manchmal wird, wie in diesem Fall, das Fluggerät selbst entdeckt.

„Da das Gelände um den Dom riesig ist und wir auch nicht immer vor Ort sind ertappen wir nur selten jemanden auf frischer Tat.“

Friederike Walter

Vom 1. März bis 31. Juli besteht zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen ein besonderer Nestschutz. Das Fotografieren und alle Handlungen, die Fortpflanzung und Aufzucht beeinträchtigen können, sind in dieser Zeit verboten. Wer die Sperrungen oder das Flugverbot ignoriert und damit gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden.

Noch hat Ofer Hoffnung auf ein Uhu Nest in Speyer. Zwei andere Standorte von Brutkästen will er in den nächsten Tagen kontrollieren. 

In Deutschland ist der Uhu mit der Unterstützung von Artenhilfsprogrammen wieder etwas häufiger geworden, zählt aber immer noch zu den besonders streng geschützten Arten. Uhus gehören zu den Eulenvögeln und sind mit einer Körpergröße von 70 Zentimetern und einer Spannweite von bis zu 1,80 Metern besonders imposante Vertreter der Vogelwelt und die größten Eulen überhaupt. Seinen Namen verdankt der Uhu seinem markanten Ruf.


Quelle: Bistum Speyer