Schifferstadt – Ahoi heißt es am Sonntag, 2. März, bei der Schifferstadter Straßenfastnacht. Los geht´s um 13 Uhr auf dem Gelände rund um den Schillerplatz. Mit insgesamt 12 Ausstellern, zentraler Musikanlage und DJ Jens Huthoff ist die Faschingsmeile 2025 wieder gut ausgestattet. 

Auch in diesem Jahr gilt wieder die Gefahrenabwehrverordnung. Demnach sind branntweinhaltige Getränke sowie das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen, z.B. Flaschen, Gläser oder Dosen im Geltungsbereich und auf der Festmeile verboten. Wichtig war es für die Ordnungsbehörde auch, dass das Mitbringen von Anscheinswaffen, d.h. echt aussehende Spielzeugwaffen oder Messern und messerähnliche Gegenstände nicht erlaubt ist. Auch das ist in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. 

Für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sorgt in diesem Jahr der Ordnungsdienst, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Ordnungsbehörde und die Polizei. Ein ärztlicher Rettungsdienst ist 2025 an mehreren Stellen im Einsatz und übernimmt im Ernstfall die medizinische Erstversorgung.

Damit auch dieses Jahr weniger Plastikbecher im Müll beziehungsweise auf der Straße landen, wird das 2020 erstmalig eingeführte System der Mehrwegbecher wieder umgesetzt. Die Becher sind zwar auch aus Plastik – genauer Polypropylen – können dafür aber mehrere Jahre lang immer wieder benutzt werden. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit wird in diesem Jahr vom eigentlichen Tauschsystem der Becher zu einem Pfandsystem gewechselt. 

D.h. die Getränkebecher können nach dem Austrinken an allen Ständen der Straßenfastnacht wieder zurückgegeben werden. Der Pfandpreis von zwei Euro wird zurückerstattet. 

Die Stadtverwaltung richtet abschließend einen eindringlichen Appell an die Besucherinnen und Besucher: Bitte nutzen Sie die aufgestellten, kostenfreien Toiletten und entsorgen Sie den Müll in den aufgestellten Mülleimern. Zum Wohle der Stadt und den Anwohnern. 

Das Organisationsteam in der Verwaltung freut sich auf die Besucherinnen und Besucher und auf eine närrische und vor allem friedliche Feier. 


Und hier nochmal die wichtigsten Fragen zu den Mehrwegbechern im Überblick:

Wie viel kostet der Becher?
Das Pfand pro Becher beträgt zwei Euro, was bei Rückgabe zurückerstattet wird. 

Welches Fassungsvermögen hat der Becher und welche Getränke werden darin ausgeschenkt?
Der Becher hat ein Fassungsvermögen von 0,4l. Bis auf Sekt und Glühwein, werden alle Getränke in den Mehrwegbechern ausgeschenkt. Für Sektgläser und Glühweintassen wird ebenfalls ein Pfand von 2 Euro fällig. 

Leer getrunken – und dann?
Geben Sie einfach den Becher an einem der Getränkestände zurück und erhalten Ihr Pfand zurück. Oder Sie holen Sie ein neues Getränk, aus hygienischen Gründen erhalten Sie aber einen neuen, unbenutzten Becher. 

Kann ich den Becher zurückgeben und erhalte ich mein Geld zurück?
Ja, seit diesem Jahr können Sie das tun. Sie können aber auch den Becher als praktisches Andenken mit nach Hause nehmen. 

Kann ich einfach meinen eigenen Becher aus den Vorjahren mitbringen?
Ja, das können Sie. Allerdings bekommen Sie bei der Getränkeausgabe einen neuen Becher, da die Getränke aus hygienischen Gründen nicht in mitgebrachte Becher eingefüllt werden dürfen. 


Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht – Verordnung in diesem Jahr erweitert

Es ist so weit, die Schifferstadter Straßenfastnacht findet wieder statt. Auch diesmal hat der Stadtrat für die Veranstaltung am Sonntag, 02. März 2025 eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Tag ab 09:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5:00 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren. Auch dürfen keine branntweinhaltigen Getränke mitgeführt werden. Auf dem Festgelände ist das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen (z.B. Flaschen, Gläser) sowie Dosennicht gestattet. Wichtig war es auch, dass das Tragen und Mitführen von Waffen oder Anscheinswaffen, d.h. echt aussehende Spielzeugwaffen, Messer oder messerähnliche Gegenstände nicht erlaubt ist und in der Verordnung geregelt ist. Darüber hinaus ist auch der Cannabis-Konsum im Bereich der Gefahrenabwehrverordnung verboten. Es werden verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung durch den städtischen Vollzugsdienst sowie einen Sicherheitsdienst an den Eingängen zur Faschingsmeile sowie im Stadtgebiet durchgeführt. 

Der Bereich, in der die Verordnung gültig ist, wird wieder durch Hinweistafeln im Stadtgebiet markiert. Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen. 

Die Stadtverwaltung Schifferstadt wünscht allen Narren eine friedliche und fröhliche Veranstaltung.


Quelle: Stadtverwaltung Schifferstadt


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