Frankenthal – Die Stadt Frankenthal hat für alle Gastronomen, die Fußball-Spiele der Europameisterschaft in ihrem Betrieb übertragen wollen, eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit der Allgemeinverfügung wird die Erlaubnis erteilt, dass im Gebiet der Stadt Frankenthal für die Dauer der Direktübertragung von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2024 im Freien möglich ist. Gleichzeitig werden zum Schutz der Anwohner Nebenbestimmungen geregelt, die den Lärmschutz beachten.
In der Allgemeinverfügung vom 7. Juni 2024 sind alle Details geregelt, diese ist im Amtsblatt nachzulesen: www.frankenthal.de/amtsblatt
Diese Erlaubnis schließt den Betrieb einer damit verbundenen Außengastronomie ein, sofern bereits eine gaststättenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Darüber hinaus dürfen die Gaststätten, die einer Einschränkung der Betriebszeit unterliegen, während dieser Zeit geöffnet bleiben.
Das Ganze gilt nur an Spieltagen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 mit ihren 22 Spieltagen vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024.
Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft dennoch soweit wie möglich Genüge zu tun, wird die Ausnahmegenehmigung mit den nachfolgenden Nebenbestimmungen stets widerruflich erteilt. Im Einzelfall können den Gewerbetreibenden jederzeit weitere Auflagen erteilt werden.
Im Einzelfall können aus Gründen des Lärmschutzes Übertragungen im Freien abgebrochen werden, sofern es wiederholt zu Beschwerden kommen sollte. Die untere Immissionsschutzbehörde wird alle Beschwerden berücksichtigen, auswerten und ggf. auch Entscheidungen zum Lärmschutz treffen.
Außerdem gibt es vier Nebenbestimmungen:
1. Lautsprechereinrichtungen sind so auszurichten, dass die Beschallung der Nachbarschaft das unvermeidbare Maß beschränkt wird und insbesondere die nächst gelegenen Wohnhäusern nicht direkt beschallt werden.
2. Für die Dauer der Fernsehdarbietungen ist eine verantwortliche Person zu bestimmen, die im Fall von Beschwerden vor Ort sein muss, um den Anweisungen des Kommunalen Vollzugsdienstes Folge zu leisten.
3. Die Benutzung von Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und ähnlichen lärmerzeugenden Instrumenten und Geräten ist nicht zulässig.
4. Nach 22 Uhr sind die Übertragungen von Kommentaren und Spielanalysen nach dem Schlusspfiff des Spiels unzulässig und die Außengastronomie ist nach dem Schlusspfiff des Spiels zu schließen, sofern gaststättenrechtlich keine anderen Regelungen bestehen.
Quelle: Stadt Frankenthal