Landau – Indisches Springkraut, Kanadische Goldrute, Japanischer Staudenknöterich – alle schön anzusehende Pflanzen. Allerdings handelt es sich bei diesen um sogenannte invasive Arten, auch Neophyten genannt. Insbesondere der Staudenknöterich macht sich inzwischen in sehr ausführlichen Beständen direkt an der Queich breit. Sabine Huber von der Unteren Wasserschutzbehörde der Kreisverwaltung SÜW stellte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Weinbau die Erfahrungen der Behörde mit entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen dar.
Zunächst hatte die Untere Wasserbehörde in Albersweiler im Bereich der Laibach bei den Kleingartenanlagen ein kleines Probefeld von 100 mal 2,50 Meter bearbeiten lassen. Der Staudenknöterich wurde auf beiden Uferseiten der Queich dort viele Male gerodet. Schnell kamen in wenigen Wochen Aufwendungen im vierstelligen Bereich zusammen, allein die Entsorgung der enormen Menge an Biomasse, die in den Restmüll muss, kostete 800 Euro.
Zudem: Die ursprünglich aus Ostasien kommende, in Deutschland im 19. Jahrhundert eingeführte Zier- und Futterpflanze kam auf dem Probefeld an der Queich immer wieder zurück. Tatsächlich ist die Pflanze dafür bekannt, dass sie ihre extrem schnelle Verbreitung vor allem über lang reichende Wurzelsprosse an Flussufern schafft.
„Was man wegnimmt, darf man nicht kompostieren. Reste dürfen nicht ins Wasser gelangen, die wachsen an und bilden neue Bestände. Auch eine Zwischenlagerung ist nur auf befestigten Flächen, abgedeckt mit schwarzer Folie, sinnvoll.“
Sabine Huber
Der Knöterich wächst bis zu 30 Zentimeter am Tag. Hoch werden kann er bis zu vier Metern.
Bei einem zweiten Versuch deckte die Untere Wasserbehörde einen Uferstreifen in Rinnthal mit dunklem Gärtnerfließ ab, damit der Staudenknöterich kein Licht mehr bekommen konnte. Auch hier zeigte sich, wie hartnäckig die Pflanze sich am Queichufer hält: Trotz Folie schafften es an den Rändern einzelne Triebe, durchzudringen. Immerhin können solche Kleinmengen über gemeindeeigene Restmüll-Tonnen entsorgt werden.
Der Ausschuss, der in Siebeldingen tagte, nahm die Informationen zur Kenntnis und machte sich vor Ort ein Bild von den Knöterichbeständen an der Queich.
Hintergrund: Der Landkreis ist außerhalb geschlossener Ortslagen für die Queich, ein sogenanntes Gewässer zweiter Ordnung, zuständig. Der Gewässerpflege und -entwicklungsplan des Kreises für die Queich sieht im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen die Entfernung des Neophytenaufkommens vor. Denn: An den Gewässerufern aufkommende Neophyten verdrängen einheimische bachtypische Pflanzen und erschweren das Aufkommen von Ufergehölzen. Eine Grasnarbe ist in diesen Bereichen nicht mehr vorhanden. In den Uferbereichen bedeutet dies unter anderem eine höhere Erosionsgefahr.
Quelle: Landkreis Südliche Weinstraße