Kaiserslautern – Am Mittwoch ist es wieder so weit: Die Hexennacht steht an. Traditionell spielen große und kleine „Hexen“ in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ihren Nachbarn, Bekannten und Freunden kleine Streiche. Leider wird aber nicht selten aus den nicht böse gemeinten Späßen großer Ärger.

Wer zum Beispiel Rasierschaum in Briefkästen oder auf Türklinken sprüht oder Autos mit Ketchup beschmiert, der ist sich meist der möglichen Folgen nicht bewusst. Denn nicht alles, was man selbst für lustig hält, ist auch erlaubt. Schnell ist der Straftatbestand einer Sachbeschädigung erfüllt.

Leider weit verbreitet: Das Aushebeln von Kanaldeckeln oder Spannen von Schnüren quer über die Fahrbahn. Dies ist nicht nur verboten, sondern auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, der böse enden kann. Auch das Anhalten von Fahrzeugen um eine Gebühr – den sogenannten „Hexenzoll“ – zu verlangen, ist mehr als eine Albernheit und kann sogar als Nötigung ausgelegt werden. Generell gilt: Finger weg von Streichen, die den Verkehr gefährden!

Natürlich wollen „Hexen“ unbemerkt durch die Nacht ziehen. Allerdings ist man in dunkler Kleidung für alle Verkehrsteilnehmer schlechter zu sehen – was gefährlich werden kann. Dies sollte bei allen nächtlichen Streifzügen bedacht werden.

Die Polizei bittet

„Machen Sie sich, Ihren Kindern und Freunden bewusst, wo der Unterschied zwischen Streichen und einer Straftat liegt – und wo der „Spaß“ tatsächlich aufhört. Bringen Sie sich selbst oder andere nicht in Gefahr. Wir wünschen allen eine lustige und ungefährliche Hexennacht.“


Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz